Der "Klenge Maarnicher Festival" übernimmt die Rechtsform einer "Gesellschaft ohne Gewinnzweck" gemäss Gesetz vom 21 April 1928, entwickelt sich vom lokalen zum überregionalen Festival, überschreitet die Grenze nach Deutschland, verdoppelt die Konzertanzahl auf etwa 12 pro Jahr und öffnet sich für andere Musikrichtungen.
Neben den Konzerten in der Kirche von Marnach, veranstaltet das "Klenge Maarnicher Festival" im Laufe der folgenden Jahre Konzerte in den Kirchen von Asselborn, Basbellain, Clerf, Eschweiler/Wiltz, Helzingen, Heinerscheid, Hosingen, Huldingen, Lieler, Munshausen, Ulflingen, Wilwerdingen, Wilwerwiltz, in den Kapellen vom Kloster Fünfbrunnen und der Lorettokapelle in Clerf. Ausserdem werden Konzerte aufgeführt in den Kulturzentren Hosingen, Lieler, Wintger, im Schloss von Urspelt sowie in der Sportshalle im Park Hosingen.
Desweiteren internationalisiert sich das Festival durch Konzerte in den Kirchen von Arzfeld, Dahnen, Daleiden, Dasburg und Waxweiler.
Zielsetzung:
- dem Publikum zu erlauben das architektonische sowie kulturelle Erbe der Region "Eisleck" zu entdecken
- die Veranstaltungen vielfältiger zu gestalten und sie den lokalen Gegebenheiten und Gepflogenheiten anzupassen